Habe ich alles geregelt, wenn ich nichts mehr regeln kann?

    Klaus Kluge zum Thema Notfall- Vorsorge
    21. Juli 2017 durch
    Habe ich alles geregelt, wenn ich nichts mehr regeln kann?
    Gewerbeverein Illingen e.V.
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    Am 11.7.17 lud der Gewerbeverein Illingen zu diesem Vortrag ein. Jürgen Krauth von der Ölmühle Illingen organisierte diese Veranstaltung und führte diese auch in den Räumen seiner historischen Ölmühle in Illingen durch.

    Als Referenten konnten wir unser Mitglied Klaus Kluge gewinnen. Herr Kluge kommt aus dem Rechtsbereich, übernimmt Mediationen und z.B. Testamentsvollstreckungen. Darüberhinaus begleitet er viele Mandanten, wenn es um die Vorsorge und die Erfüllung Ihres Willens geht. Nicht als Jurist und nicht als Steuerberater, sondern um die menschlichen Belange setzt er sich bei und für seine Klienten ein.

    Daher kann er aus einem großen Erfahrungsschatz berichten, was er bei seinem Vortrag auch tat.

    Was passiert, wenn ich nichts geregelt habe?
    Das ist wichtig für Privatpersonen, aber noch wichtiger für Unternehmer.
    Um einem vom Gericht bestimmten, fremden Betreuer zuvorzukommen, empfiehlt er dringend eine Betreuungsverfügung abzuschließen. Darin wird, für den Fall, dass man selbst seinen Willen nicht mehr äußern kann, geregelt, wer oder welche Personen die Geschäfte und Entscheidungen nach dem Willen des Vollmachtgebers regelt.

    Das führte dann zur Generalvollmacht und auch zur Patientenverfügung als Handlungsanweisung für die Ärzte. Schlußendlich kam das Testament mit seinen Besonderheiten noch zur Sprache.

    Vor allem die Vorkommnisse in der Praxis machten diesen Vortrag sehr interessant und weckten das Interesse der rund 20 Zuhörer. Auch wenn vieles geschrieben ist, bzw. ein sollte, so kann man jederzeit und bei klarem Verstand Ausnahmen davon machen. Davon wird das Geschriebene nicht sofort unwirksam, denn der Betroffene kann ja selbst noch Entscheidungen treffen.

    Sinnvoll ist die Hinterlegung aller Dokumente beim Notar. Dort werden diese Urkunden dann in nationalen Verzeichnissen geführt, so dass diese auch gefunden werden und sicher hinterlegt sind. Dann wird der eigene Wille auch umgesetzt.

    Wünschenswert ist, dass man diese Schriftstücke erst im hohen Alter oder noch besser nie benötigt. Doch schon bei einem unverschuldeten Unfall kann jeder betroffen sein. Darum sollte auf jeden Fall zur Vorsorge diese Erklärungen verfasst werden.

    Der Vorsitzende Sebastian Zaiß bedankte sich für die lebensnahen Ausführungen bei Klaus Kluge und den Gästen. 

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